Youtube erleidet Niederlage vor Gericht

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Das Videoportal Youtube hat vor dem Oberlandesgericht München im Rechtsstreit mit der GEMA eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Wie Mediabiz.de berichtet, haben die Richter die von Usern gefürchteten Sperrtafeln vor Videos mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt als rechtswidrig erklärt. Laut GEMA wurde damit das „erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München vom Februar 2014 bestätigt.“

Die Verwertungsgesellschaft sieht sich somit in ihrer Ansicht bestärkt, dass die Nutzer von Youtube vom Text der Sperrtafeln in die Irre geführt werden und der falsche Eindruckt erweckt würde, die GEMA habe die Sperrungen veranlasst – obwohl Youtube selbst für diese Zugriffsbeschränkung verantwortlich ist.

Die GEMA verhandelt bereits seit 2009 mit Youtube bzw. Google über einen akzeptablen Lizenzvertrag. Laut der Verwertungsgesellschaft vertrete der Streaming-Anbieter aber die Ansicht, für Video mit lizenzrechtlich geschützter Musik keine Lizenzen erwerben zu müssen – obwohl die Sperrtafeln in einem „Widerspruch dazu stehen“, wie Harald Heker, GEMA-Vorstandsvorsitzender gegenüber Mediabiz.de einwirft. „YouTube behauptet einerseits der Erwerb von Rechten sei nicht erforderlich, andererseits sei die unterbliebene Rechteeinräumung seitens der GEMA Grund der Videosperren.“

Die Gesellschaft sieht neben Youtube auch den Gesetzgeber in der Pflicht um gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die die Kreativschaffenden für ihre Werke angemessen entlohne. 

Bei Google und Youtube will man zunächst die schriftlichen Gründe für die Entscheidung abwarten.

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