„Wer Teile des Eintrittspreise trotz der schrecklichen Geschehnisse zurückfordern möchte, sollte sich schriftlich und mit einer Kopie des Tickets an den Veranstalter wenden“, rät Gollner. Müssten wegen höherer Gewalt Teile einer Musikveranstaltung ausfallen, könne dafür anteilig auch das Geld zurückverlangt werden. Dabei richtet sich die Erstattung auch nach der Zahl der tatsächlich ausgefallenen Bands. Wenn also die Hälfte der Konzerte nicht stattgefunden hat, kann auch die Hälfte des Eintrittspreises zurückverlangt werden, so der Experte. Mehrkosten wie Anreise oder gemietetes Camping-Equipment seien aber nicht erstattungsfähig.
Rock Am Ring: Lieberberg kritisiert Abbruch, schließt Entschädigungen aus