Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat auf ihrer Internet-Präsenz ein Statement über die Rechte der Besucher des diesjährigen Rock am Ring veröffentlicht, dass aufgrund von Unwettern am Sonntag abgebrochen wurde. Wie der Rechtsreferent Christian Gollner erklärt, könnten Festivalbesucher trotz der eigetretenen “höheren Gewalt” verlangen, dass ihnen ein Teil des Eintrittspreises zurückerstattet wird.
„Wer Teile des Eintrittspreise trotz der schrecklichen Geschehnisse zurückfordern möchte, sollte sich schriftlich und mit einer Kopie des Tickets an den Veranstalter wenden“, rät Gollner. Müssten wegen höherer Gewalt Teile einer Musikveranstaltung ausfallen, könne dafür anteilig auch das Geld zurückverlangt werden. Dabei richtet sich die Erstattung auch nach der Zahl der tatsächlich ausgefallenen Bands. Wenn also die Hälfte der Konzerte nicht stattgefunden hat, kann auch die Hälfte des Eintrittspreises zurückverlangt werden, so der Experte. Mehrkosten wie Anreise oder gemietetes Camping-Equipment seien aber nicht erstattungsfähig.