Die Anwälte von Rammstein-Sänger Till Lindemann hatten kürzlich vermeldet, ein Verbot gegen den „Spiegel“ erwirkt zu haben (metal-hammer.de berichtete). Nun hat sich die „Spiegel“-Redakteurin Ann-Katrin Müller in den Sozialen Medien zu Wort gemeldet, um die Darstellung der Kanzlei Schertz-Bergmann ein wenig zurechtzurücken. „So, wie die Kanzlei Schertz Bergmann es per Pressemitteilung verbreitet hat und offenbar gern hätte, ist es nicht ganz“, beginnt die Journalistin ihre Erläuterung.
Der Kern bleibt unberührt
„Das Landgericht Hamburg ist unserer Rechtsauffassung in entscheidenden Fragen gefolgt und hat den Verfügungsantrag von Till Lindemanns Anwalt auch in weiten Teilen zu unseren Gunsten zurückgewiesen. Der Kern unserer Berichterstattung rund um das perfide Casting-System reichlich Alkohol und die sogenannte ‚Suck Box‘ bleibt unberührt. Ferner verletzt unsere Berichterstattung auch nicht die Intimsphäre. Zudem hat das Gericht die umfangreiche Wiedergabe der Schilderungen zweier Frauen für zulässig erachtet, die von Sex mit Till Lindemann berichtet hatten.
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Uns wurden ein auf verschiedenen Textstellen basierender konkreter Verdacht und zwei weitere Einzelangaben untersagt, die wir natürlich vorläufig entsprechend anpassen werden – für die wir aber weiter mit Rechtsmitteln kämpfen werden, die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sofern es im Übrigen in der Pressemitteilung der Anwälte von Till Lindemann heißt, dass zwei ‚Tatsachenbehauptungen‘ verboten wurden, so ist dies schlicht falsch. Das Gericht geht auch hier von Verdachtsäußerungen aus.“
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