Till Lindemann durfte zuletzt schon ein paar gerichtliche Erfolge gegen den NDR feiern. Nun konnten die Anwälte des Rammstein-Frontmanns vor dem OLG Frankfurt a. M. auch gegen die Süddeutsche Zeitung eine einstweilige Verfügung durchsetzen. Konkret ging es dabei um den am 2. Juni 2023 online sowie tags darauf in der Printausgabe erschienenen Artikel ‘Am Ende der Show’.
„Mit Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 11.09.2024 (Az. 16 U 122/23) wurde der Süddeutschen Zeitung per einstweiliger Verfügung untersagt, den Verdacht zu erwecken, unser Mandant habe an einer Frau namens ‚Kaya R.‘ anlässlich eines Rammstein-Konzerts in Wien 2019 sexuelle Handlungen ohne deren Zustimmung vorgenommen“, lässt die Kanzlei Schertz Bergmann in einer Pressemitteilung verlauten. „In den Entscheidungsgründen des Urteils stellt das Gericht fest, dass es an dem für die Verdachtserweckung erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen und zudem an der Ausgewogenheit der Darstellung fehle. Damit ist der Kernvorwurf des Artikels untersagt worden. Mit Erlass des Urteils ist das mehr als einjährige Verfügungsverfahren beendet. Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung steht dem Verlag nicht zur Verfügung.“
Viertes Verbot
Den ursprüngliche Antrag der Rechtsbeistände von Till Lindemann für den Erlass einer einstweiligen Verfügung hatte das LG Frankfurt a. M. am 6. September 2023 abgelehnt. Dagegen hatten Simon Bergmann und Co. Berufung eingelegt. Weiterhin rühmen sich die Advokaten: „Die einstweilige Verfügung des OLG Frankfurt a. M. ist das mittlerweile vierte gerichtliche Verbot gegen die Verdachtsberichtserstattung des Rechercheverbundes zwischen Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR aus dem Juni 2023.
Mit einstweiliger Verfügung des LG Hamburg vom 10.08.2023 (Az. 324 O 273/23) wurde dem NDR untersagt, den Verdacht zu erwecken, unser Mandant habe an mehreren Frauen sexuelle Handlungen vorgenommen, denen diese nicht zugestimmt hätten. Auch in diesem Verfahren ging es u.a. um die Vorwürfe von ‚Kaya R.‘ ( www.tagesschau.de vom 02.06.2023). Zwei weitere einstweilige Verfügungen des LG Hamburg ergingen gegen die Berichterstattung vom 17.07. beziehungsweise 18.07.2023. Mit Beschlüssen des LG Hamburg vom 10.08.2023 (Az. 324 O 294/23 und 324 O 298/23) wurde der Süddeutschen Zeitung und dem NDR jeweils untersagt, den Verdacht zu erwecken, unser Mandant habe im Februar 1996 eine Frau namens ‚Sybille Herder‘ vergewaltigt beziehungsweise sexuelle Handlungen gegen ihren Willen vorgenommen.“
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