Nach der Einstellung der Ermittlungen gegen Till Lindemann treibt der Rammstein-Frontmann seine Solokarriere weiter voran. So veröffentlichte der gebürtige Leipziger zuletzt seine neue Single ‘Zunge’ inklusive kontrovers diskutiertem Video. Wie nun seine bisherige Plattenfirma Universal Music auf Nachfrage mitteilte, wird das Label das zugehörige Soloalbum des 60-Jährigen nicht veröffentlichen.
Zuerst vermutete dies das dänische Musikmagazin Gaffa. Die Redakteure hatten entdeckt, dass in den rechtlichen Vermerken zum neuen Song ‘Zunge’ bei Spotify nicht mehr der Hinweis „under exclusive license to Universal Music GmbH“ steht. Bei den Solo-Releases von Till Lindemann — wie zum Beispiel ‘Ich hasse Kinder’ (2021) — gab es diesen Zusatz noch. Nun bestätigte eine Sprecherin von Universal auf Nachfrage des Spiegel, dass Till Lindemann und Universal Music „im August 2023 gemeinsam entschieden“ haben, „die Zusammenarbeit für das für Herbst 2023 geplante Soloalbum auszusetzen“.
Optionen offen halten
Der Entschluss ging zum damaligen Zeitpunkt auf die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den Rammstein-Musiker zurück. Zwar wurden diese inzwischen eingestellt, aber aus logistischen Gründen konnte man nicht mit einer Entscheidung warten. „Damit das Album rechtzeitig vor Beginn der für November 2023 geplanten Konzerttournee erscheinen kann“, lässt das Label verlauten, „haben Till Lindemann und Universal Music einvernehmlich entschieden, dass Till Lindemann dieses Album ohne Universal Music veröffentlichen kann.“
Eine absolute Absage hinsichtlich einer weiteren Zusammenarbeit stellt dies jedoch nicht dar. So heißt es am Ende des Universal-Statements: „Über künftige Veröffentlichungen werden wir zu gegebener Zeit gemeinsam informieren.“ Nachdem die Anschuldigungen gegen Till Lindemann und seine Band bekannt wurden, hatte Universal im Juni 2023 „die Marketing- und Promotion-Aktivitäten für die Recordings“ von Rammstein „bis auf Weiteres ausgesetzt“. Die Plattenfirma war der Überzeugung, „dass eine vollumfängliche Aufklärung der Anschuldigungen, auch durch die Behörden, unbedingt erforderlich“ sei.
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