Till Lindemann gewinnt wieder vor Gericht

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Der vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) produzierte Podcast ‘Rammstein – Row Zero’ war zuletzt schon ein paar Wochen lang nicht online verfügbar. Im Hintergrund laufende Lieder der Gruppe waren das Problem, die Band hatte dem nicht zugestimmt. Nun waren Till Lindemann und Co. erneut vor Gericht gegen NDZ und SZ erfolgreich.

So haben die Anwälte des Sängers vor dem Landgericht Hamburg eine weitere einstweilige Verfügung erwirken können (Az. 324 O 307/24). Konkret geht es hierbei um die zweite Folge des Podcasts ‘Rammstein – Row Zero’. Wie die FAZ berichtet, sei es dem NDR in Konsequenz untersagt, den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe sexuelle Handlungen an einer bewusstlosen Frau ohne deren Einverständnis vorgenommen. Laut den Rechtsbeiständen des Musikers sei dies „erneut eine unzulässige Verdachtsberichterstattung“.

Weitere Verfahren anhängig

Selbige Vermutung sei rechtswidrig verbreitet worden. Wie eine Gerichtssprecherin gegenüber dem Evangelischen Pressedienst zu Protokoll gab, fehlte hierfür der „erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen“. Darüber hinaus dürfe in besagter Episode nicht weiterhin der Anschein erweckt werden, der Frontmann habe verlautbart, dass er gegen jede Anschuldigung, die man gegen ihn erheben werde, rechtliche Schritte einleiten werde.

Des Weiteren ließen die Anwälte von der Kanzlei Schertz Bergmann hierzu mitteilen, dass sie „nunmehr für Till Lindemann ein gerichtliches Verbot wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durchgesetzt“ hätten. Außerdem werde der Norddeutsche Rundfunk „wesentliche inhaltliche Änderungen vornehmen müssen, sollte er die betroffene Podcast-Folge nochmals veröffentlichen wollen“. Und damit nicht genug: Beim Landgericht Hamburg seien weitere Verfahren gegen die erste, dritte und vierte Folge von ‘Rammstein – Row Zero’ anhängig.

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Auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes verkündete der NDR mit, dass die einstweilige Verfügung bislang nicht wirksam zugestellt worden sei. Sollte dies passieren, werde der Sender Rechtsmittel prüfen.

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