Till Lindemann: Anwälte veröffentlichen Gutachten

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In Fall Till Lindemann haben die Anwälte des Rammstein-Sängers den nächsten Zug gemacht. So haben die Rechtsbeistände des gebürtigen Leipzigers ein rechtsmedizinisches Gutachten der Uniklinik Köln bezüglich der Vorwürfe der Irin Shelby Lynn in Auftrag gegeben — und schon direkt veröffentlicht. Lynn hatte nach dem Konzert der NDH-Metaller in der litauischen Hauptstadt Vilnius schwere Anschuldigungen gegen Till vorgebracht.

„Um die Vorwürfe von Frau Lynn weiter aufzuklären, haben wir für unseren Mandanten Till Lindemann eigene Untersuchungen veranlasst“, heißt es in der Pressemitteilung, aus der unter anderem der „Stern“ zitiert. Im Zuge dessen schaute sich das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln die Bilder der Blutergüsse und die Videos genauer an, die Shelby in den Sozialen Medien gepostet hatte. „Insbesondere sollte beurteilt werden, ob die Verletzungen auf eine körperliche Misshandlung zurückgeführt werden könnten.“ Erstellt hat das Gutachten Prof. Dr. Markus Rothschild, der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin.

Nichts ist ausgeschlossen

So heißt es in seiner Einschätzung, dass „ein Unfallgeschehen ohne Fremdeinwirkung als wahrscheinlichste Ursache“ für die auf den Fotos gezeigten Verletzungen anzunehmen sei. „Völlig ausgeschlossen“ werden könne eine Fremdeinwirkung zwar nicht, allerdings seien „die Befunde aus rechtsmedizinischer Sicht“ nicht „typisch für eine Fremdeinwirkung“.

Darüber hinaus hat sich Rothschild auch mit dem beim Vorwurf von sexualisierter Gewalt befasst. Hier kommt der Rechtsmediziner zu dem Schluss, dass es hierfür bei den „dokumentierten Verletzungen“ von Shelby Lynn „insbesondere keine Hinweise“ gebe. „Zwar kann auch hier allein anhand der Verletzungsbefunde eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nicht ausgeschlossen werden. Umgekehrt fanden sich aber auch keine Hinweise auf eine sexualisierte Gewalt.“

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Als wirklich aufschlussreich hat sich das Gutachten also nicht entpuppt. Aber die Anwälte von Till Lindemann werden ihr Ziel, ihrem Mandanten ein wenig Druck vom Kessel zu nehmen, als erreicht ansehen.


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