Während sich sowohl Rammstein als Band mit einem Statement als auch Till Lindemann für sich mit einem Gedicht nach der jüngsten Tour zu Wort gemeldet haben, konnten die Anwälte des Sängers eine weitere einstweilige Verfügung gegen den NDR durchsetzen. Zuletzt konnten die Rechtsbeistände bereits eine Verfügung gegen die zweite Folge des von NDR und SZ produzierten Podcasts ‘Rammstein — Row Zero’ erwirken (wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten). Diesmal geht es um die erste Episode.
Unzulässige Verdachtserweckung
„Nunmehr konnten wir eine weitere einstweilige Verfügung gegen den NDR durchsetzen“, lässt die Kanzlei Schertz Bergmann verlauten. „Betroffen ist Folge 1 des Podcasts. Mit Beschluss vom 01.08.2024 (Az. 324 O 306/24 ) hat das Landgericht Hamburg dem NDR untersagt, den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, Till Lindemann habe sexuelle Handlungen an einer Frau, die im Podcast mit ‚Cynthia A.‘ bezeichnet wird, ohne deren Zustimmung und gegen deren erkennbaren Willen vorgenommen. Das Gericht teilt unsere Auffassung, dass ein entsprechender Verdacht erweckt werde. Die Verdachtserweckung sei unzulässig, da es an dem für die Veröffentlichung notwendigen Mindestbestand an Beweistatsachen fehle.“
Weiter heißt es in der Pressemitteilung der Till Lindemann-Anwälte: „Zusätzlich wurden dem NDR zwei falsche Tatsachenbehauptungen untersagt. Mittlerweile sind gegen den NDR im Zusammenhang mit seiner Berichterstattung auf www.tagesschau.de (Artikel vom 02.06. und 17.07.2023) und in den Folgen 1 und 2 des Podcasts ‘Rammstein — Row Zero’ vier einstweilige Verfügungen des Landgerichts Hamburg wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung ergangen. Gerichtsanhängig sind zudem zwei weitere Verfügungsanträge, die die Folgen 3 und 4 betreffen. In diesen Verfahren stehen die Entscheidungen des Gerichts noch aus.“ Der Podcast ‘Rammstein — Row Zero’ war im Übrigen zuletzt wegen der Verletzung von Urheberrechten ein paar Wochen offline.
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