Die Anwaltskanzlei von Rammstein-Frontmann Till Lindemann hat vor Gericht einen Etappensieg verbuchen können. So sprach das Landgericht Hamburg ein Verbot gegen den „Spiegel“ aus. Das Nachrichtenmagazin hatte in der Titelstory ‘Götterdämmerung’ sowie dem Online-Artikel ‘Sex, Macht, Alkohol — Was die jungen Frauen aus der Row Zero berichten’ über Lindemann geschrieben. Der „Spiegel“ darf nun nicht mehr den Verdacht erwecken, der Sänger habe Frauen mit K.O-Tropfen oder dergleichen narkotisiert, um mit ihnen zu schlafen. Auszüge aus der Pressemitteilung lesen sich wie folgt:
Mangelnde Beweise
„Mit einstweiliger Verfügung vom Landgericht Hamburg vom 14.07.2023 wurde dem SPIEGEL nunmehr untersagt, den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe Frauen bei Konzerten der Gruppe Rammstein mit Hilfe von K.O.-Tropfen/Drogen/Alkohol betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können. Das Landgericht Hamburg hält in den Entscheidungsgründen des Beschlusses fest, dass es für die Erhebung dieses schwerwiegenden Verdachts an dem erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen fehle.“
Konkret trügen die unter Eides statt versicherten Aussagen verschiedener Frauen den besagten Verdacht nicht. „Mit der Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist der schwerwiegendste Vorwurf, der im angegriffenen SPIEGEL-Artikel erhoben wurde, gerichtlich verboten worden. Darüber hinaus wurden dem SPIEGEL zwei falsche Tatsachenbehauptungen untersagt. Das gerichtliche Verbot umfasst 18 teilweise lange Passagen des Artikels, die auf 6 Seiten der einstweiligen Verfügung wiedergegeben werden.“
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