Es darf wieder geballert werden! Nein, es steht kein neues Shooter-Highlight an – viel mehr darf ein wahrer Klassiker des Spiele-Genres wieder frei in Deutschland beworben werden. Das Kult-Game ‘Doom’ war seit 1994 auf dem Index der BPJM – nun wurde es von der Liste gestrichen.
‘Doom’ war eines der ersten Shooter-Spiele mit 3D-Grafik. Die Alien-Hatz auf dem Mars war den damaligen Entscheidungsträgern zu heftig – das Spiel wanderte wegen seiner „bedenkenloser, realistischinszenierter Tötung der unter anderem menschenähnlich gestalteten Gegner“ auf den Index, durfte nicht mehr frei verkauft und beworben werden.
Nun hatte die Rechteinhaberin beantragt, das Spiel und seinen Nachfolger ‘Doom II – Hell On Earth’ (in der deutschen Version) von der Indizierungsliste zu streichen. Mit Erfolg! Allerdings betonte das verantwortliche Gremium, dass die „technische Weiterentwicklung nicht allein ausschlaggebend dafür ist, ob ein Spielinhalt als jugendgefährdend einzustufen ist oder nicht.“
Dennoch erkannten die Entscheidungsträger jetzt an, dass es bei ‘Doom’ auch um Geschick gehe und Mitdenken erforderlich sei. Außerdem sei ‘Doom’ von eines der zehn wichtigsten Computerspiele aller Zeiten. Schade, dass die BPJM so lange gebraucht hat, das zu erkennen.
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