Ein Chuck Berry-Konzert im finnische Helsinki war derart schlecht, dass Besucher jetzt die Hälfte des Eintrittspreises zurück verlangen können. Das entschied laut ultimate-guitar.com nun das Kuluttajariita, das finnische Amt für Verbraucherschutz.
Diese Entscheidung kam allerdings nur zustande, da sich alle Besucher über das Versagen der Band einig waren. Die subjektive Meinung eines Einzelnen hätte keine Auswirkungen gehabt. Das gab der Vorsitzende des Kuluttajariita Paul Stahlberg in einem Statement zum Vorfall bekannt:
„Jeder der eine Entscheidung wie diese fordert ist dabei von seiner subjektiven Meinung geleitet“ gibt Stahlberg zu bedenken. „Aber das allein reicht nicht, um eine Rückerstattung zu erwirken. Wichtig ist die mehrheitlich geteilte Ansicht, dass ein Auftritt mangelhaft war, so wie es bei dem Chuck Berry-Konzert jetzt der Fall war.“
https://www.youtube.com/watch?v=d1oyvAMtFsk
Objektiv schlecht
Auch künftig soll es möglich sein, ein Teil des Geldes zurückzubekommen, wenn ein Konzert objektiv schlecht war, sich also der Großteil der Besucher darüber einig ist.
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