Till Lindemann hat vor dem Landgericht Hamburg gegen Kayla Shyx einen Erfolg erzielt. Die YouTuberin hat vor einigen Wochen in dem Video „Was wirklich auf Rammstein-Afterpartys passiert“ schwere Vorwürfe gegen den Rammstein-Sänger erhoben. Unter anderem erklärte sie, dass sie selbst auf einer der umstrittenen Partys des Musikers gewesen sei und erläuterte, wie dafür Frauen rekrutiert werden würden.
Etappensieg für Rammstein-Sänger
Zuvor ging Lindemann bereits gegen einen Leitartikel des Spiegel rechtlich vor. Lindemanns Anwalt Simon Bergmann bezeichnete die Berichterstattung in einem Interview mit Cicero als „schlimmer als Bild“ und warf dem Nachrichtenmagazin einen „reißerischen Stil“ vor. Vor Gericht erzielten der Sänger und dessen Anwalt einen Teilerfolg gegen besagten Artikel. Der Spiegel darf fortan bestimmte Äußerungen nicht länger tätigen. Unter anderem wurde dem Magazin untersagt, künftig nicht weiter den Verdacht zu äußern, Lindemann habe die mutmaßlichen Opfer mittels K.O.-Tropfen gefügig gemacht.
Auch Kayla Shyx sieht sich durch ein weiteres Gerichtsurteil einem ähnlichen Verbot ausgesetzt (LTO berichtete). Shyx dürfe nicht weiter behaupten, dass Shelby Lynn und weitere Frauen „unter Drogen gesetzt“ wurden, heißt es darin. Als Grund für diese Entscheidung wurde von dem zuständigen Landgericht angeführt, dass die YouTuberin „nicht weiter ausgeführt [hat], welche Informationen ihr vorliegen, aus denen sich die Wahrheit der behaupteten Vorwürfe ergibt“. Dies ist allerdings nicht die einzige Anschuldigung, die Shyx damit untersagt wird.
Außerdem dürfe Shyx fortan nicht mehr behaupten, dass die mutmaßlich betroffenen Frauen im Backstage-Bereich zunächst „besoffen gemacht“ werden würden, bevor sich Lindemann aussuche „mit wem er Sex haben will“. Zudem dürfe sie nicht andeuten, es handle sich bei den Anschuldigungen um die Praktiken eines „pädophilen Vergewaltigers“. Ebenfalls dürfen Letztere von ihr nicht mehr als „herzzerreißend“ und „schlimm“ tituliert werden. Dies könne suggerieren, es handle sich um Ereignisse, die faktisch passiert seien. Tatsächlich rügte das Landgericht das Fehlen von Beweisen, welche die schweren Vorwürfe gegenüber Lindemann stützen würden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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