Robert Fisher behauptet, er habe das markante Smiley-Logo von Nirvana kreiert und verlangt nun nach seinen Anteilsrechten. Am Montag, den 24. Januar 2022, wies die Firma, die die Urheberrechte der Grunge-Band verwaltet, die Behauptung Fishers zurück. Fisher war in den frühen Neunziger Jahren Art Director bei Nirvanas Plattenlabel DGC/Geffen. Als die Band zu der Zeit einen rasanten Aufstieg erlebte, soll er das Logo als Gefallen für das Management von Nirvana entworfen haben.
Im Jahr 2020 behauptete er, dass er das stilisierte Smiley-Gesicht mit den durchgestrichenen Augen und dem verschlungenen Grinsen erstmals 1991 als familienfreundliche T-Shirt-Grafik für Nirvana entworfen habe. Dies geschah auf Wunsch der Gruppe, nachdem er „angefangen hatte, mit Variationen der Smiley-Gesichter herumzuspielen“.
In der Gegenklage, die diese Woche eingereicht wurde, behaupten die Anwälte von Nirvana jedoch, dass das Unternehmen der Band das volle Anrecht auf das Logo hat. Sie erklärten, dass das ikonische Smiley-Symbol in jenem Jahr im Alleingang von Kurt Cobain kreiert und zwei Jahre später urheberrechtlich angemeldet wurde. „In den 30 Jahren, die seit der Erschaffung des Designs und der Nutzung durch Nirvana vergangen sind, hat Fisher nie ein Interesse daran geltend gemacht“, so die Anwälte der Gruppe.
Nirvana vs. Marc Jacobs
Fisher jedoch ist nicht die einzige Person, die die fragliche Herkunft des Nirvana-Logos aufdecken möchte. Bereits 2018 entfachte ein Rechtsstreit zwischen Nirvana und dem Modelabel Marc Jacobs, das in seiner „Grunge-Collection“ das berühmte Smiley-Symbol auf einem T-Shirt verwendet hatte. Anstelle des Band-Namens jedoch wählte Marc Jacobs den Begriff „Heaven“ als Wortmarke für das Design.
Daraufhin verklagte Nirvana das Modelabel und Jacobs klagte zurück. Die Anwälte von Jacobs befragten die überlebenden Band-Mitglieder Dave Grohl und Krist Novoselic, um herauszufinden, wer das Logo entworfen hatte, das wusste allerdings niemand so wirklich. In späteren Schriftsätzen behaupteten die Anwälte von Nirvana jedoch, dass keiner der beiden Musiker dazu befragt worden sei, ob sie Cobain für den Schöpfer des Logos hielten.
Damals hieß es in der Gegenklage von Jacobs: „Das offensichtliche Fehlen einer lebenden Person, die aus erster Hand von der Schöpfung des angeblich urheberrechtlich geschützten Werks weiß, zusammen mit zahlreichen anderen Mängeln in der Registrierung, die die Grundlage für Nirvanas Klage wegen Urheberrechtsverletzung bildet, ist die Grundlage für die Gegenklage.“