Nintendo: Niederlage vor Gericht – die Spieler freuen sich

von
teilen
twittern
mailen
teilen

Zur Freude einiger Zocker heimste Nintendo vor Gericht eine entscheidende Niederlage ein. Bislang waren die Vorab-Downloads vorbestellter Spiele im hauseigenen Online-Store von möglichen Widerrufen ausgeschlossen. Laut einem nun gefällten Gerichtsurteil ändert sich dieser Umstand fortan.

Youtube Placeholder
An dieser Stelle findest du Inhalte aus Youtube
Um mit Inhalten aus Sozialen Netzwerken zu interagieren oder diese darzustellen, brauchen wir deine Zustimmung.

Bislang schloss Nintendo ein Widerrufsrecht aus, sofern Spiele im Nintendo e-Shop vorbestellt und vorab heruntergeladen woren waren. Besagter Rechtsstreit war seit längerem Grund für Auseinandersetzungen zwischen dem japanischen Videospielkonzern und der Spielerschaft. 2018 klagte bereits die norwegische Verbraucherschutzorganisation Forbrukerrådet dagegen – ohne Erfolg. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (kurz vzbv) versuchte die umstrittene Regelung vor dem Landgericht Frankfurt anzufechten. Doch erst das jetzige Berufungsverfahren des vzbv vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main – wo Nintendo of Europe seinen Hauptsitz hat – zog schließlich Konsequenzen nach sich. In der Folge sollen Spielern und potentiellen Kunden in einem entscheidenden Punkt mehr Rechte eingeräumt werden.

🛒  Nintendo Switch Online Mitgliedschaft auf Amazon.de bestellen!

Bisher war es nämlich möglich im Nintendo e-Shop Spiele vorzubestellen und diese auch vor dem Erscheinungstermin herunterzuladen. Eine Stornierung der Vorbestellung war jedoch ausgeschlossen. Normalerweise ist dies innerhalb von 14 Tage nach dem Erwerb ohne Angaben von Gründen möglich. Die Spiele selbst wurden allerdings erst am offiziellen Releasetag von Nintendo per Update freigeschaltet. Die heruntergeladenen Inhalte ließen sich also erst ab diesem Zeitpunkt nutzen. Vorher blieben die so erworbenen Anwendungen für den Benutzer nutzlos.

Diese Sperre der Anwendungen sei auch der entscheidende Punkt gewesen die Verweigerung des Widerrufsrechts zu kippen, wie das Gericht erklärte. Da die Spieler somit bis zum Release nicht auf das erworbene Produkt zugreifen können, habe Nintendo laut europäischem Verbraucherschutzrecht auch kein Recht darauf, den Widerruf zu verweigern – selbst dann nicht, wenn die Spiele bereits heruntergeladen wurde. Inzwischen wurde sowohl die norwegische als auch die deutsche Version des e-Shops an das gefällte Urteil angepasst.

teilen
twittern
mailen
teilen
Necrobutcher lobt Mayhem-Film 'Lords Of Chaos'

Von der Szene vorab verschrien Es reichte allein ‘Lords Of Chaos’, den Spielfilm über die Entstehung von Mayhem, Black Metal und die damit verbundenen Morde und Kirchenbrände, anzukündigen, um in der Szene für einen Aufschrei zu sorgen. Die Aufregung, dass sich ein Hollywood-Film dieser Thematik annimmt, stieß dabei vor allem bei den Schwarzmetallern auf Ablehnung. Doch Mayhem-Bassist Necrobutcher äußert sich nun erstaunlich positiv über den Film. Regisseur Jonas Åkerlund brachte laut dem Black Metal-Urgestein zufolge ein hohes Maß an Authentizität mit. „Die Schauspieler haben einen guten Job gemacht, und der Regisseur hat viel Mühe investiert, die Szenen so authentisch wie…
Weiterlesen
Zur Startseite