Von der Polizei angehalten und aufgrund des Alkoholgeruchs zum Atemtest gebeten, wollte Chad Kroeger in der folgenden Gerichtsverhandlung die Beweisaufnahme als ungültig hinstellen lassen.
Die Zeitspanne, in der die notwendigen Atemproben genommen wurden, seie nicht der vom Gesetz geforderten Unmittelbarkeit entsprechend gewesen. Ergo sei die Beweisaufnahme ungültig – obwohl er dadurch mit einem Blutalkoholwert über den erlaubten 0,08 erwischt wurde.
Doch alles Winden des steinreichen Sängers – der übrigens stilgerecht in seinem Lamborghini angehalten wurde – blieben erfolglos vor Richter Peder Gulbrandsen. Er will Chad Kroeger ans Schlafittchen.
Eine Entscheidung, mit welcher Strafe der Nickelback-Sänger zu rechnen hat, wird am 12. März erwartet.