Kirk Johnston, ein Musiker aus Texas, reichte im August 2021 Klage gegen die Nickelback-Mitglieder Chad Kroeger, Michael Kroeger, Ryan Peake und Daniel Adair ein, weil sie ihren Hit ‘Rockstar’ von seinem älteren Song namens ‘Rock Star’ abgekupfert haben sollen. Aber nicht nur die soll es treffen. Auch das Platten-Label von Nickelback, Roadrunner Records, so wie Warner Chappell Music und Live Nation Entertainment stehen am Pranger. Johnston fordert nun Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung und eine Unterlassungsverfügung gegen weitere Verstöße.
Laut Johnson sei „ein wesentlicher Teil der Musik in ‘Rockstar’ von seiner Original-Komposition ‘Rock Star’ kopiert“. Einschließlich „des Tempos, der Song-Form, der melodischen Struktur, der harmonischen Strukturen und der lyrischen Themen.“
Nickelback wehren Anklage ab
In einer Antwort auf Johnstons ursprüngliche Beschwerde erklären Nickelback nun, dass „die beiden Songs in keiner Weise ähnlich klingen.“ Außerdem habe „Johnston es versäumt, irgendwelche spezifischen lyrischen Ähnlichkeiten zwischen den Werken zu identifizieren.“ Er könnte nur auf die Titel der beiden Werke und potenzielle Ähnlichkeiten hinweisen. „Titel sind urheberrechtlich nicht schützbar, und ihre Ähnlichkeit kann keinen Anspruch auf eine Rechtsverletzung begründen. Das Urheberrecht schützt auch nicht das alltägliche lyrische Thema der Vorstellung, ein Rock-Star zu sein.“
Zudem weisen Nickelback darauf hin, dass Johnston „keine Details“ zu seinen angeblichen Treffen mit höheren Vertretern der Plattenfirma angibt. Zusätzlich habe er „nicht dargelegt, auf welche Weise sein Song in die Hände der einzelnen Mitglieder von Nickelback gelangt sein könnte, die ‘Rockstar’ komponiert haben.“