Kirk Johnston, ein Musiker aus Texas, reichte im August 2021 Klage gegen die Nickelback-Mitglieder Chad Kroeger, Michael Kroeger, Ryan Peake und Daniel Adair ein, weil sie ihren Hit ‘Rockstar’ von seinem älteren Song namens ‘Rock Star’ abgekupfert haben sollen. Aber nicht nur die soll es treffen. Auch das Platten-Label von Nickelback, Roadrunner Records, so wie Warner Chappell Music und Live Nation Entertainment stehen am Pranger. Johnston fordert nun Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung und eine Unterlassungsverfügung gegen weitere Verstöße.
Die kanadische Rock-Band soll Johnstons Original-Komposition ‘Rock Star’ kopiert haben, die er bereits 2001 als Mitglied der Band Snowblind Revival geschrieben hatte. Im erwähnten Jahr reichte die Band eine EP, die unter anderem den ‘Rock Star’-Track enthielt, bei 15 verschiedenen Plattenfirmen ein. Darunter Universal und Warner, deren Tochterfirmen Roadrunner und Warner Chappell zu 100% in ihrem Besitz sind. Nun behauptet Johnston, dass Nickelback durch die Marketing-Maßnahmen von Snowblind Revival direkten Zugang zu seiner ‘Rock Star’-Datei hatten.
Laut Johnson sei „ein wesentlicher Teil der Musik in ‘Rockstar’ von seiner Original-Komposition ‘Rock Star’ kopiert“. Einschließlich „des Tempos, der Song-Form, der melodischen Struktur, der harmonischen Strukturen und der lyrischen Themen.“
Nickelback wehren Anklage ab
In einer Antwort auf Johnstons ursprüngliche Beschwerde erklären Nickelback nun, dass „die beiden Songs in keiner Weise ähnlich klingen.“ Außerdem habe „Johnston es versäumt, irgendwelche spezifischen lyrischen Ähnlichkeiten zwischen den Werken zu identifizieren.“ Er könnte nur auf die Titel der beiden Werke und potenzielle Ähnlichkeiten hinweisen. „Titel sind urheberrechtlich nicht schützbar, und ihre Ähnlichkeit kann keinen Anspruch auf eine Rechtsverletzung begründen. Das Urheberrecht schützt auch nicht das alltägliche lyrische Thema der Vorstellung, ein Rock-Star zu sein.“
Im Gerichtsdokument von Nickelback heißt es offiziell: „Was die Musik betrifft, so ist es für einen normalen Beobachter offensichtlich, dass Johnstons Tonaufnahme einen gleichmäßigen, treibenden Gitarren-Beat hat, während unser ‘Rockstar’ dies nicht hat und offensichtlich langsamer ist. Die beiden Lieder enthalten nicht dieselbe Tonart. Johnstons Lied steht in einer Dur-Tonart, während ‘Rockstar’ sowohl in Dur als auch in Moll steht. Außerdem sind die beiden Werke stilistisch unterschiedlich. ‚Im Gegensatz zu Nickelbacks Hard Rock-Sound würde man Snowblind Revival als Alternative Rock-Band mit Indie-Wurzeln bezeichnen.‘ Und, was am wichtigsten ist: Die Melodien von Johnstons und Nickelbacks Song klingen überhaupt nicht gleich.“
Zudem weisen Nickelback darauf hin, dass Johnston „keine Details“ zu seinen angeblichen Treffen mit höheren Vertretern der Plattenfirma angibt. Zusätzlich habe er „nicht dargelegt, auf welche Weise sein Song in die Hände der einzelnen Mitglieder von Nickelback gelangt sein könnte, die ‘Rockstar’ komponiert haben.“