Jahrelang war es still zwischen den Gore Death Metallern Cannibal Corpse und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Cannibal Corpse haben sich mit Covern, Shirts und ähnlichem der Situation in Deutschland angepasst.
Ende April 2010 sind sie jetzt trotzdem wieder auf der „Liste B“ aufgetaucht, was bedeutet, dass das betroffene Werk „strafrechtlich bedenklich“ ist und daher nicht mehr verbreitet werden darf. Im Detail geht es um das Cannibal Corpse Album EVISCERATION PLAGUE, das im Januar 2009 erschien.
Wie die zuständige Plattenfirma Metal Blade auf Nachfrage erklärte, ist noch keine finale Entscheidung gefallen. Momentan würden noch rechtliche Schritte und Ergebnisse abgewartet. Ob EVISCERATION PLAGUE dann komplett vom deutschen Markt verschwinden muss oder in einer alternativen Version weiter verkauft werden darf – wie zum Beispiel bei Rammstein und LIEBE IST FÜR ALLE DA der Fall – ist ebenfalls noch offen.
Des Weiteren sind auch Urgehal mit ihrem Album THROUGH THICK FOG TILL DEATH (2003) jetzt auf der „Liste B“ zu finden.
Erst gestern berichteten wir über den „Fall Debauchery“: Thomas Gurrath wurde von Arbeitgeberseite nahe gelegt, entweder die Band zu verlassen, oder sein Referendariat an einem Stuttgarter Gymnasium abzubrechen. Das Image der Band war anscheinend wichtiger, als die fachliche Kompetenz der Referendars.
Weitere Artikel zum Thema Zensur:
+ Cannibal Corpse und Behemoth sind zu extrem für Linz
+ Dark Funeral: ‘My Funeral’ Video von Myspace verbannt
+ Myspace zensiert Blut-Bilder der Grindcoreler Oceano auf deren Seite