Metallica, Slayer und Pantera sind Geschwister

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Der neuseeeländische Journalist und Dokumentarfilmer David Farrier (unter anderem ‘Dark Tourist’ bei Netflix) berichtet auf seinem Twitter-Account von einer ganz speziellen Dame. Er sei stolz berichten zu können, dass eine Frau in Neuseeland ihre drei Kinder Metallica, Slayer und Pantera genannt hat. „Sie sagte mir, es sei nicht leicht, drei der härtesten Bands aufzuziehen.“

Als investigativer Journalist ließ sich Farrier natürlich die Geburtsurkunden zeigen. Darin fand er eine weitere Überraschung: Metallica trägt als zweiten Vornamen And Justice For All, was ihn daran zweifeln ließ, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Farrier wandte sich an den zuständigen obersten Standesbeamten. „Ich fragte ihn, ob es irgendwelche Restriktionen hinsichtlich Band-Namen oder Alben bei der Namensgebung von Kindern gäbe.“ Dieser verneinte und schrieb, dass alles erlaubt sei, solange das verwendete Wort nicht anstößig oder beleidigend sei. Auch dürfe ein Name keinem offizieller Rang oder Titel ähneln.

Metallica oder Pig Destroyer?

Farrier teilte zudem auf Twitter ein Foto der Frau. „Wie ihr auf dem Foto sehen könnt, ist diese Mutter begeisterte Armbrustschützin, was auch total metal ist. Sie verdient unseren vollsten Respekt dafür (und für das Aufziehen von drei Kindern).“ Er ist gespannt darauf, wie die Bands auf diese News reagieren. Zumindest Metallica könnten für Kids und Mutter lebenslange Frei-Tickets springen lassen. Allerdings wäre hierbei die Gefahr groß, dass bald etliche Metallicas herumkrabbeln. „Ich kann es kaum erwarten, mein Kind Pig Destroyer zu taufen“, so Farrier in einem der vier Tweets nicht ganz ernsthaft (oder doch?).

Viele Länder lassen bei der Namensgebung ihrer Kinder der Fantasie von Eltern freien Lauf . Nicht so in Deutschland. Hier muss man mit Einschränkungen rechnen. Je exotischer der Vorname, desto größer der bürokratische Widerstand. Abgelehnt werden mit Sicherheit Benennungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind. Für die Standesbeamten steht in erster Linie das Kindeswohl im Vordergrund. Könnte das Kind womöglich wegen seines Namens verspottet werden, wird dieser abgelehnt.

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