Als wäre ein ausgefallenes Konzert nicht schon ärgerlich genug, stehen Ticket-Kaufende oft vor der Misere, zurück an ihr Geld zukommen. Die Handhabung ist von Ticket-Anbieter zu Ticket-Anbieter unterschiedlich, wie man während Corona zur Genüge feststellen musste. Doch einige Personen und die Verbraucherzentrale Bundesverband wollen das im Fall Eventim nicht hinnehmen.
So behält Eventim oft einen Teil des Ticket-Preises ein, wie beispielsweise die Buchungsgebühren. Dies kann für den Einzelnen vielleicht nur ein kleiner Betrag sein, summiert sich aber für den Ticket-Anbieter, der nach Corona wieder recht schnell auf die Beine kam. Im Gegensatz zu 2019 verbesserten sich Konzernerlös und Betriebsgewinn letztes Jahr um jeweils ein Drittel.
Weder Kunden noch Verbraucherschützer wollen sich das bieten lassen und reichten im Dezember eine Musterfeststellungsklage gegen Eventim am Bayerischen Oberlandesgericht ein. Der Vorteil daran ist, dass mehrere Klagen gebündelt vorgetragen werden können und die Verbraucher nicht einzeln klagen müssen. Die Ansprüche der Kunden können nicht verjähren, und das Prozesskostenrisiko liegt alleine bei der Verbraucherzentrale.
Was ist eine Musterfeststellungsklage?
Für eine Musterfeststellungsklage müssen sich mindestens 50 Leute anschließen, was, wie nun bekanntgegeben wurde, mehr als deutlich erreicht wurde: Bis Februar 2023 haben sich laut Verbraucherzentrale 1.513 Personen der Klage gegen Eventim angeschlossen. Weitere Personen könnten bis zum Beginn möglicher Verhandlungen noch dazukommen.
Wie viel Erfolg die Klage am Ende haben könnte, ist ungewiss. Eventim sieht keine Begründung in den Vorwürfen und argumentiert mit bereits gefällten Urteilen aus den letzten Jahren. Sowohl das Landgericht in München und Bremen als auch der Bundesgerichtshof betonten, dass Kunden keine Erstattungsansprüche gegen Eventim haben.
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