Megadeth legen Klage wegen Album-Cover bei

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Brent Elliot White, ein Illustrator und Designer aus New York, verklagte Megadeth, Universal Music Group und weitere Parteien wegen fehlender Bezahlung unter anderem für das Cover von THE SICK, THE DYING… AND THE DEAD!.

Auftrag

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Der Künstler gab an, Anfang 2020 von der Band kontaktiert worden zu sein, um ein Konzept für das nächste Megadeth Studioalbum zu gestalten. Es ist das dritte Mal, dass Brent White ein Albumcover für Megadeth konzipierte. Er hat zuvor auch schon mit Trivium und Arch Enemy zusammengearbeitet.

Bis Anfang 2021 hatte sich die Band für das Konzept entschieden, welches die Basis für das geplante Album bilden sollte. Zu jener Zeit arbeitete White auch an einem EP-Cover für die Band

Mitte 2022 teilte Megadeth-Manager Bob Johnson dem Designer mit, dass die Band für Tour-Kostüme und die Bühnengestaltung mehr Konzept-Designs brauchte. White erinnerte Johnson daraufhin daran, dass er noch immer keinen schriftlichen Vertrag und keine Bezahlung erhalten hätte. Johnson antwortete scheinbar, dass „niemand vorhatte, das jetzt nicht zu Papier zu bringen“ und er es „richtig zur Sprache bringen“ würde.

Klage

Trotzdem wurde am nächsten Tag, den 23. Juli 2023, laut der Klage die erste Single des Albums veröffentlicht – mitsamt unbezahltem Album-Cover. Scheinbar wurde White auch keine Anerkennung gezollt. Stattdessen wurde angegeben, Sänger Dave Mustaine hätte das Cover konzipiert.

Brent White kontaktierte daraufhin die Plattenfirma Universal Music Group und erklärte, dass er wegen des fehlenden Vertrags noch immer die Copyright-Rechte hielt. Laut Whites Klage versuchten Megadeth den Künstler daraufhin zu „zwingen“, die gleichen Bedingungen zu akzeptieren wie für das erste Megadeth-Album, das er gestaltet hatte. White lehnte ab.

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Zuvor hatte er Johnson eine Aufstellung seiner Arbeit vorgelegt, die einen Preis von $21.500 ergab. Scheinbar stimmte Johnson dem Preis zu, aber nur unter der Bedingung einer vollen Übertragung der Rechte. White lehnte die Bedingung ab und machte ein weiteres Angebot mit einer fast vollständigen Übertragung. Einige Nutzungsrechte wollte er behalten, das wiederum lehnten Megadeth jedoch ab.

Das Album wurde ohne Einigung vollständig im September 2022 veröffentlicht. Im Frühjahr  2023 folgte die Klage. White forderte unter anderem eine einstweilige Verfügung, um Megadeth und der Universal Music Group die Nutzung des Designs zu verbieten, sowie Schadenersatz und Gewinnherausgabe.

Einigung

Jetzt wurde die Klage offenbar beigelegt. Der Anwalt von Brent Elliot White sagte gegenüber dem The Hollywood Reporter, dass es zu einer „einvernehmlichen Lösung“ gekommen sei. Die beteiligten Parteien beabsichtigen, innerhalb von 30 Tagen eine Kündigungsvereinbarung einzureichen. Weder Megadeth noch Universal haben sich bisher zu dem Vorfall geäußert.

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