Marilyn Manson: Tour-Abbruch wegen Unfall auf der Bühne

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Bei seinem Auftritt in New York City am Samstag hat sich Shock-Rocker Marilyn Manson ein großes Bühnendeko-Element eingefangen, sodass der Auftritt abgebrochen und Manson ins Krankenhaus gebracht werden musste. ‚Sweet Dreams‘ wird er bei dem gleichnamigen Coversong wahrscheinlich keine mehr haben angesichts dieses Vorfalls.

Manson will im Hammerstein Ballroom während des Songs auf den Stützpfeiler klettern, an dem zwei riesige Pistolen angebracht sind, rutscht jedoch ab – und der komplette Apparat stürzt auf ihn.

Seht hier ein Fan-Video des Vorfalls:

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Direkt waren Stagehands auf der Bühne und befreiten den verunfallten Sänger aus seiner misslichen Lage. Manson wurde mit einer Beinverletzung direkt in ein Krankenhaus gebracht und behandelt, die anstehenden Konzerttermine vom 02. bis 14. Oktober abgesagt. Ab dem 15. soll es dann weitergehen.

Gestern ließ Gitarrist/Keyboarder Tyler Bates auf Instagram verlauten, dass man sich keine Sorgen machen müsse. Alle befinden sich auf dem Weg nach Hause, und Manson werde sich zu Hause in Los Angeles erholen.

https://www.instagram.com/p/BZtBkUqjriR/?taken-by=tylerbatesofficial

Der News-Kanal Pop Crave twitterte direkt ein sensationsheischendes Bild – wer’s braucht:

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Marilyn Manson lässt Verleumdungsklage gegen Wood fallen

Evan Rachel Wood kann einen kleinen Sieg in ihrem Missbrauchsrechtsstreit gegen Marilyn Manson verbuchen. Der Schock-Metaller hat seine Verleumdungsklage gegen die Schauspielerin fallen gelassen. In diesem Zuge stimmte der Musiker zu, der 37-Jährigen 327.000 US-Dollar an Anwaltskosten zu erstatten. Täuschungsmanöver Im Statement eines Vertreters von Wood, das dem US-amerikanischen Rolling Stone vorliegt, heißt es: "Marilyn Manson hat Frau Wood verklagt, um öffentlich für Aufsehen zu sorgen und dadurch die Glaubwürdigkeit seiner vielen Beschuldiger zu untergraben und seine stockende Karriere wiederzubeleben. Aber sein Versuch, Frau Wood zum Schweigen zu bringen und einzuschüchtern, ist fehlgeschlagen. Wie das erstinstanzliche Gericht richtig befunden hat, waren…
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