So richtig blickt man bei all den Verfahren gegen Marilyn Manson im Augenblick nicht durch. Ein paar Klagen wurden fallen gelassen, weitere laufen weiter, und wiederum andere wurden nach einer ersten Abweisung erneut zugelassen. Zu Letzteren zählt auch die Klage von seiner ehemaligen Assistentin Ashley Walters.
Ihre Klage aufgrund von „sexueller Nötigung, Körperverletzung und Belästigung“ wurde zuletzt zum zweiten Mal abgewiesen. Richter Michael Stern vom Los Angeles Superior Court war hierbei der Ansicht, Walters habe die Verjährungsfrist nicht eingehalten beziehungsweise konnte nicht hinreichend darlegen, warum diese Frist ignoriert werden solle. Wie Billboard berichtet, wurde Walters’ Antrag auf Berufung nun bewilligt, nachdem sie aufgezeigt hatte, dass sie nicht in der Lage war, sich an bestimmte Ereignisse zu erinnern, weil sie jene unterdrückt hat.
Kranke Fantasien
Im zugehörigen Schriftstück des Gerichts heißt es: „Bis sie eine Diagnose und Behandlung bekam, war Walters nicht fähig, sich an die unterdrückten Ereignisse zu erinnern. Doch sobald sie sich daran erinnerte, war sie unmittelbar dazu in der Lage, diese Ereignisse als Missbrauch zu identifizieren.“ Laut der ursprünglichen Klage habe Marilyn Manson regelmäßig durch Drogen hervorgerufene Wutanfälle gehabt. Während dieser habe er unter anderem Teller nach Walters geworfen, gedroht, Selbstmord zu begehen und sie an eine Wand gedrückt.
Überdies habe er Freunde dazu ermuntert, sie ohne ihre Zustimmung zu küssen und zu begrapschen. Des Weiteren soll Manson Walters einmal dazu gebracht haben, 48 Stunden ohne Pause wach zu bleiben sowie zwölf Stunden auf einem Stuhl zu stehen, während er sie zwang, Kokain zu nehmen, damit sie wach bleibt.
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