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Marilyn Manson gewinnt vor Gericht einen ersten Sieg gegen Madonna Wayne Gacy

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Als ersten Sieg darf Marilyn Manson verbuchen, dass seine Finanz-Details erstmal privat bleiben. Madonna Wayne Gacy hatte seinen ehemaligen Brötchengeber verklagt, weil dieser das Geld der Band mit seiner Drogenabhängigkeit und der Ehe mit Dita Von Teese verprasst hätte.

Manson drehte den Spieß im Dezember um und verklagte Gacy, weil dieser seinem Job in Sachen Tourneen, Aufnahmen und Merchandise nicht nachgekommen wäre.

Da die Klage von Gacy nur den einen Grund habe, Marilyn Mansons Geldspeicher offen zu legen, müssten trotz der Klage seine Besitzverhältnisse privat bleiben, argumentierte die Verteidigung nun und war damit erfolgreich.

Der nächste Schritt im Streit ist für den 10. April angesetzt.

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Slipknot verklagen slipknot.com auf Patentverletzung

Fans von Slipknot dürfte der folgende Umstand bekannt sein: Die Website der Masken-Metaller hat die Internet-Domain slipknot1.com und eben nicht slipknot.com. Letztere URL hatte sich im Jahr 2001 jemand anders gesichert, wogegen Corey Taylor nun klagen. Dabei geht es eine Patentverletzung durch Domänenbesetzung (geregelt im US-Gesetz Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act) sowie Markenverletzung, wie Domain Name Wire berichtet. Fans in die Irre geführt In ihrer Klage argumentieren Slipknot, der Schritt sei nun nötig geworden, weil der Eigentümer von slipknot.com (dessen Identität der Formation nicht bekannt ist) die Domain dafür benutzt, um durch den Band-Namen Profit zu machen. Wird auf einen Link…
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