[Update:] Die Hoffnung stirbt zuletzt, schnappt aber schon nur noch kränkelnd nach Atem. Obwohl der Streit zwischen der GEMA und Youtube beendet schien (siehe unten) geht es für die beiden Kontrahenten nun in die nächste Runde.
Vier Wochen nach der Entscheidung des Landgerichts Hamburg zum Urheberrechtsschutz bei Internet-Musikvideos legt die GEMA Berufung ein: Das Urteil gehe noch nicht weit genug, heißt es von der Verwertungsgesellschaft.
Deutsche Youtube-Nutzer schauen bei vielen Videos also nach wie vor in die gesperrte Röhre. Bis zur nächsten Verhandlung kann es bis zu zwölf Monaten dauern.
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Der Krieg ist noch nicht vorbei, doch rücken die Truppen wieder vor anstatt sich zu verkriechen: Das Landgericht Hamburg hat der GEMA in einigen Punkten gegen Youtube rechtgegeben.
Youtube habe seine Kontrollpflicht verletzt, heißt es. Das Videoportal müsse verstärkt darauf achten, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Genehmigung hochgeladen werden.
Erste Konsequenz: Youtube muss die Video vom Netz nehmen, um die es im Rechtsstreit konkret ging. Dabei handelte es sich um zwölf Werke. Eine eher kleine Zahl, aber ein Anfang.
Allerdings verneinte das Gericht, dass Youtube eine Täterhaftung treffe. Das war ein entscheidender Punkt der GEMA. Youtube hat jetzt die Möglichkeit, Revision gegen das Urteil einzulegen oder sich mit der GEMA für Verhandlungen an einen Tisch zu setzen.
Klar wurde immerhin: Die GEMA trägt nicht Alleinschuld daran, dass Videos auf Youtube gesperrt werden. Die Plattform sollte ihren Sperrvermerk also überarbeiten, da dieser die Schuld allein auf die GEMA schiebt.
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