Da wird sich ein deutscher Metallica-Fan gewundert haben: seine Wohnung wurde durchsucht, weil er einen Tag vor Veröffentlichung vom aktuellen Metallica-Album DEATH MAGNETIC dieses ins Internet gestellt haben sollte.
Anscheinend hat die juristische Vertretung von Metallica erfolgreiche beim Server-Dienst die IP-Adresse des Users eingefordert, der das Album hoch geladen hatte. Über die Deutsche Telekom müssen sie dann an die physische Adresse hinter der IP gekommen sein, so dass der Fan offiziellen Besuch bekam.
Wie der Fall nun weitergeht, ist noch unklar.
Schon vorher hatte der Server-Dienst Rapidshare Probleme z.B. mit der GEMA, die gegen das massenhafte Angebot an Daten klagte. Die Verteidigung konnte sich damals nicht durchsetzen und ein Gericht in Düsseldorf erklärte im Oktober, es müsse Material, das gegen bestehende Gesetze verstoße, direkt löschen.