Grand Theft Auto V, der immer noch aktuelle Teil der GTA-Serie, erschien am 17. September 2013 für PlayStation 3 und Xbox 360 (die PC-Version folgte am 18. November 2014). Ein Jahr später (2014) reichte Schauspielerin Lindsay Lohan Klage ein, weil sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Nun hat ein Gericht entschieden und dem Spuk ein Ende bereitet.
Stein des Anstoßes war das Beitragsbild, das ihr oben seht. Dieses soll, so Lindsay Lohan, auf einem Foto von ihr basieren, auf dem sie ebenfalls mit Handy und Peace-Zeichen in einem roten Bikini zu sehen ist. Publisher Take-Two Interactive soll dieses Foto von ihr unrechtmäßig als Vorlage für verschiedene Werbemittel genutzt haben und darin sah Lohan ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Aber auch ein Charakter im Spiel selbst soll laut Lohan verblüffende Ähnlichkeiten mit ihr haben, nämlich die magersüchtige Schauspielerin Lacey Jonas: Der Spieler muss sie in einer Mission vor Paparazzi beschützen. 2014 reichte Lindsay Lohan deshalb Klage ein, doch diese wurde jetzt vom Gericht abgeschmettert.
So entschied eine Richterin in New York nun, dass die Argumentationskette Lohans zu dünn sei, schließlich würden weder im Spiel noch in den dazugehörigen Werbemitteln der Name oder das Gesicht von Lindsay Lohan verwendet. Und selbst wenn, wäre Grand Theft Auto V, ein „fiktives und satirisches“ Werk, immer noch vom ersten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika geschützt.