Ghost: Klage gegen Tobias Forge noch immer nicht vom Tisch

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[Update]Ghost-Musiker Tobias Forge sieht sich erneut mit einer Anklage konfrontiert. Nachdem im Oktober dieses Jahres die Klage gegen Forge, er habe vier ehemaligen Ghost-Mitglieder bei der Aufteilung der Album- und Tour-Einnahmen nicht gerecht berücksichtigt, abgewiesen wurde und die Kläger auf die Gerichtskosten von 1.3 Millionen schwedischer Kronen verurteilt wurden, folgt nun Einspruch.

Dabei gehen Simon Söderberg (Alpha; 2010 bis 2016), Mauro Rubino (Air; 2011 bis 2016), Henrik Palm (Eather; 2015 bis 2016) und Martin Hjertstedt (Earth; 2014 bis 2016) noch ein Stück weiter und beantragen einen komplett neuen Fall. Der Anwalt, der die vier ehemaligen Mitglieder vertritt, beschuldigt nämlich den Gerichtsvorsitzenden Henrik Ibold, er sei nicht vertrauenswürdig.

Gemeinsame Verschwörung?

Der Grund dafür ist, dass Ibold wie Tobias Forge vor einiger Zeit auch Mitglied des schwedischen Freimaurer-Ordens ist und beide der gleichen Loge angehörten. In einem kurzen Gespräch mit der schwedischen Tageszeitung ‘Norrköpings Tidningar’ erzählte der Gerichtsvorsitzende, es sei nun Sache des Berufungsgerichts, seine damalige Eintscheidung zu beurteilen.

Auf die Frage hin, ob der Richter gewusst habe, dass Forge Teil des Ordens war, antwortete dieser: „Ich wusste nicht, dass er Mitglied des Freimaurer-Ordens war. Ich hatte allerdings einige Vermutungen dazu gehört, dass es so sein könnte.“

Das klingt alles etwas abstrus und verschwörungstheoretisch – Wir halten euch über den Fall auf dem Laufenden!


[Originalmeldung vom 18.10.2018]Simon Söderberg (Alpha; 2010 bis 2016), Mauro Rubino (Air; 2011 bis 2016), Henrik Palm (Eather; 2015 bis 2016) und Martin Hjertstedt (Earth; 2014 bis 2016) verklagten 2017 Tobias Forge aka Papa Emeritus, da er sie um Geld betrogen haben soll.

Ihr Vorwurf lautete, Forge habe sie bei der Aufteilung der Album- und Tour-Einnahmen nicht gerecht berücksichtigt. Damit war nicht nur das Band-Image beschädigt, sondern Forge musste auch seine Show-Maske fallen lassen.

Schließlich charakterisierten sich Ghost durch den anonymen Mummenschanz mit Papa Emeritus und den Nameless Ghouls, zwischen denen angeblich ein Vertrag existiert habe, was Forge bestritt.

Die vier Musiker hätten als seine Backing Band eine feste Bezahlung erhalten und seien nicht mehr als Session-Musiker gewesen. Die Untersuchung des Gerichts dauerte sechs Tage.

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In einem 108-seitigen Urteil wurde begründet, warum die Klage abgewiesen wurde. Die vier ehemaligen Ghost-Mitglieder müssen zudem die Gerichtskosten übernehmen.

Forge beanspruchte mehr als 2 Millionen schwedische Kronen (ca. 200.000 Euro) an Prozesskosten, doch das Gericht hielt 1.3 Millionen (ca.125.000 Euro) für angemessener. Söderberg, Rubino, Palm und Hjertstedt haben nun drei Wochen Zeit, um Berufung einzulegen.

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