Till Lindemann gewinnt wieder vor Gericht

Der vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) produzierte Podcast ‘Rammstein – Row Zero’ war zuletzt schon ein paar Wochen lang nicht online verfügbar. Im Hintergrund laufende Lieder der Gruppe waren das Problem, die Band hatte dem nicht zugestimmt. Nun waren Till Lindemann und Co. erneut vor Gericht gegen NDZ und SZ erfolgreich. So haben die Anwälte des Sängers vor dem Landgericht Hamburg eine weitere einstweilige Verfügung erwirken können (Az. 324 O 307/24). Konkret geht es hierbei um die zweite Folge des Podcasts ‘Rammstein – Row Zero’. Wie die FAZ berichtet, sei es dem NDR in Konsequenz untersagt, den…
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