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Ein Schlag ins Gesicht für Marilyn Manson

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Derzeit ist Marilyn Manson mit seinem neuen Album THE PALE EMPEROR auf Tour. Nach einem Konzert in Alberta, Kanada, soll es laut TMZ zu einem handfesten Zwischenfall gekommen sein.

Manson und sein Gefolge sollen gerade einen Laden der US-amerikanischen Restaurantkette Denny’s besucht haben, als sie dort um 2:00 Uhr nachts in einen Streit verwickelt worden sein sollen.

Manson soll, laut einer Augenzeugin, mit einigen Besuchern des Nachbartischs aneinandergeraten sein und eine Frau als „Schlampe” beleidigt haben. Daraufhin habe ihr Freund Manson attackiert.

Manson behauptet dagegen, ein Mann sei aus dem Nichts gekommen und habe ihn einfach ins Gesicht geschlagen. Außerdem habe der Angreifer dem Make-Up Artist von Manson einen Ellbogenschlag verpasst.

Mittlerweile hat sich Marilyn Mansons Manager zu dem Vorfall geäußert und behauptet, dass der Schläger ohne jegliche Provokation handelte. Er erklärt, dass Manson lediglich sein Nachtmahl genoss, als zwei Frauen an ihn herantraten und um ein Foto mit ihm zu machen.

Manson habe eingewilligt ein und niemals irgendjemand als „Bitch” bezeichnet. Die Polizei bestätigte, dass es in der Nacht einen Zwischenfall bei Denny’s gegeben hat. Es wurde aber weder jemand verhaftet, noch weitere Ermittlungen eingeleitet.

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Marilyn Manson: Richter weist Anklage zurück

Marilyn Manson entweder außergerichtliche Einigungen erzielen oder die Klagen wurden fallengelassen. So kam es auch jetzt wieder. Mansons ehemalige Assistentin Ashley Walters war bereits damals unter den genannten Frauen. Ihre erste Klage wurde im Mai 2022 abgewiesen. Jedoch gingen Walters und ihre Anwältin Kate McFarlane in Berufung – ohne Erfolg. Verjährt Richter Steve Cochran vom Los Angeles County wies die Klage von Ashley Walters wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung zurück. Der für den für nächsten Monat angesetzte Prozess ist damit auch abgesagt. In seiner Urteilsbegründung erklärte Cochran, die Beweislage zeige, dass Walters’ Ansprüche verjährt seien. Mit der Behauptung, ihre Erinnerungen…
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