Da es weiterhin keine bundeseinheitliche Verfügung gibt, muss man sich mühsam durch die Empfehlungen und Verordnungen der 16 einzelnen Bundesländer wühlen. Wie werden aktuell die Maßnahmen für Großveranstaltungen geregelt? Die einen untersagen, die anderen empfehlen lediglich. Wir haben für euch eine Übersicht erstellt.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg werden alle Veranstaltungen mit einer Größe ab 1.000 Personen wegen des Coronavirus abgesagt. Dazu hat das Ministerium für Soziales und Integration als oberste Gesundheitsbehörde am 11.3. einen Erlass an die Gesundheitsämter herausgegeben.
Bayern
Hier gilt bereits eine Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen, zunächst bis einschließlich 19. April. Alle staatlichen Theater, Konzertsäle und Opernhäuser schließen. Bei Veranstaltungen unter 500 Personen soll es weiterhin die Entscheidungen jedes einzelnen sein, ob diese durchgeführt oder besucht werden.
Berlin
Nach der Schließung der großen Theater- und Opernhäuser sowie dem Publikumsausschluss bei Sportveranstaltungen hat der Senat am Mittwoch alle großen Veranstaltungen untersagt. „Die Gesundheitsverwaltung erwirkt befristet bis Ende Ostern die Untersagung von Großveranstaltungen ab 1.000 Personen„, sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci.
Brandenburg
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus werden auch in Brandenburg Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern verboten. Das kündigte Gesundheitsminsterin Ursula Nonnemacher (Grüne) am 11.3. in der rbb-Sendung Brandenburg aktuell an. Man befinde sich zurzeit noch in der Endabstimmung mit allen beteiligten Behörden. Wie die Bestimmung im Detail aussieht, werde man am 12.3. mitteilen.