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Corey Taylor: „Ich werde Song-Rechte niemals verkaufen!“

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Slipknot-Frontmann Corey Taylor sagt, dass er nicht vorhat, die Veröffentlichungsrechte seiner Songs zu verkaufen. Investoren, große Musikunternehmen und private Firmen haben in den letzten Jahren Milliarden Dollar in den Kauf von Song-Katalogen gesteckt.

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Sie glauben, dass die zunehmende Verbreitung von Streaming und die steigenden Einnahmen aus dem Musikgeschäft den Erwerb von Song-Rechten langfristig sehr lukrativ machen. Diese Rechte können bis zu 70 Jahre nach dem Tod eines Musikers verwertet werden.

Corey Taylor hält die Rechte in der Familie

In einem neuen Interview wurde Taylor gefragt, ob er glaubt, dass er jemals die Rechte an seinem Katalog verkaufen könne. Die Antwort: „Ich besitze noch immer alle meine Veröffentlichungsrechte. In der Vergangenheit habe ich Angebote bekommen, diese zu verkaufen, und sie alle abgelehnt. Denn, um ehrlich zu sein, schreibe ich immer noch. Ich schaue nach wie vor in die Zukunft. Meine Veröffentlichungen laufen noch immer sehr, sehr gut.“

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Er fuhr fort: „Ich glaube nicht, dass der Tag kommen wird, an dem ich es verkaufen werde. Die Rechte kann ich auch an meine Familie weitergeben. Dann ist für sie gesorgt, wenn, Gott bewahre, mir etwas passiert. Mein Werk ist umfassend: Ich kann auf demselben Festival mit Stone Sour oder meinem Soloding auftreten und mit Slipknot abends auf die Bühne zurückkommen und eine völlig andere Show machen.“

Das unveröffentlichte Slipknot-Album

Trotz aller Liebe zu seinem Katalog: Ein Slipknot-Album soll laut Corey Taylor bestenfalls niemals erscheinen. Shawn „Clown“ Crahan hat kürzlich in Aussicht gestellt, dass die Maskenmetaller in Bälde ihr bislang unveröffentlichtes Album LOOK OUTSIDE YOUR WINDOW rausbringen.

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Eingespielt haben die US-Amerikaner die Platte im Umfeld der Sessions zu ALL HOPE IS GONE (2008). Geht es jedoch nach Sänger Corey Taylor, soll LOOK OUTSIDE YOUR WINDOW am besten überhaupt nicht auf die Märkte dieser Welt kommen. Die Erwartungshaltung von außerhalb sei zu hoch. Mehr zum Thema hier.


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Slipknot verklagen slipknot.com auf Patentverletzung

Fans von Slipknot dürfte der folgende Umstand bekannt sein: Die Website der Masken-Metaller hat die Internet-Domain slipknot1.com und eben nicht slipknot.com. Letztere URL hatte sich im Jahr 2001 jemand anders gesichert, wogegen Corey Taylor nun klagen. Dabei geht es eine Patentverletzung durch Domänenbesetzung (geregelt im US-Gesetz Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act) sowie Markenverletzung, wie Domain Name Wire berichtet. Fans in die Irre geführt In ihrer Klage argumentieren Slipknot, der Schritt sei nun nötig geworden, weil der Eigentümer von slipknot.com (dessen Identität der Formation nicht bekannt ist) die Domain dafür benutzt, um durch den Band-Namen Profit zu machen. Wird auf einen Link…
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