Im Oktober 2014 fand die Russland-Tour von Cannibal Corpse ein unrühmliches Ende. Vier von acht Auftritten fanden wegen des Einschreitens der Obrigkeit und Protesten religiöser Gruppen nicht statt. Bei einem Auftritt am 12. Oktober in St. Petersburg wurden 18 Fans verhaftet.
Seit dem 28. November 2014 ist laut RAPSI nun auch ein Verbot der Verbreitung von Cannibal Corpse-Alben rechtskräftig. Demnach dürfen einige Alben nicht mehr, andere nur mit einer schwarzen Schutzhülle verkauft werden.
„Die Texte beinhalten Szenen des Missbrauchs, der physischen und psychischen Gewalt gegen Menschen und Tiere, Morde, Selbstmord; unterstützt von entsprechendem Bildmaterial“, wir eine Pressesprecherin des Gerichts in Ufa, der Hauptstadt der Republik Baschkortostan, zitiert.
Veranlasst wurde das Verfahren von Staatsanwälten aus Baschkortostan, das im südöstlichen Teil des europäischen Russlands liegt. Die Entscheidung des Gerichts kommt einem Band-Verbot nahe, wird die Band nun nicht nur an Auftritten, sondern auch an der Verbreitung ihrer Musik gehindert.
Laut dem verantwortlichen Staatsanwalt des Bezirksgerichts von Ufa, könnten die öffentlich zugänglichen Texte die mentale Gesundheit Minderjähriger schädigen. Ob das Urteil im Zusammenhang mit dem seit Juli 2013 gültigen Anti-Blasphemie-Gesetz steht, ist nicht bekannt.
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