Laut diversen Medienberichten (siehe unter anderem Spiegel, Süddeutsche und Tagesspiegel) ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann. Es liege ein Anfangsverdacht vor, heißt es.
So habe die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg die Mitglieder des Justizausschusses im Abgeordnetenhaus heute unter Ausschluss der Öffentlichkeit darüber informiert, dass mehrere Strafanzeigen nach Paragraf 177 des Strafgesetzbuches gegen Till Lindemann eingereicht wurden. Laut der „Berliner Zeitung“ gingen zwei Anzeigen davon auf zwei unterschiedliche mutmaßliche Taten zurück. Eine der Anzeigen hätten die Berliner Polizeibeamten aufgenommen, die andere Anzeige liege der Staatsanwaltschaft vor.
Nächste Stufe
Im Paragraf 177 des Strafgesetzbuches sind Vergewaltigungen geregelt. Wer demnach „gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt“, muss mit einem Gefängnisaufenthalt von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen.
Till Lindemann wird von mehreren jungen Frauen (darunter Shelby Lynn) vorgeworfen, dass sie ihm für sexuelle Handlungen mittels des „Row Zero“-Systems zugeführt worden. Immer wieder ist dabei auch von sogenannten K.O.-Tropfen die Rede. Rammstein und Lindemann streiten die Vorwürfe ab. Der Sänger geht überdies mit einer Anwaltskanzlei gegen Verdachtsberichterstattung vor.
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