Batushka-Rechtsstreit neigt sich dem Ende entgegen

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Es sieht so aus, als würde langsam Ruhe im Kampf um den Band-Namen Batushka einkehren. Während eines Termins am 29. Mai wurden Band-Gründer Krzysztof Drabikowski die Namensrechte durch den polnischen District Court in Warschau zugestanden. Der Rechtsstreit zog sich über mehr als fünf Jahre hin.

Nach ihrer Gründung im Jahr 2015 veröffentlichten Batushka im selben Jahr ihr Debütalbum LITOURGIYA mit Sänger Bartłomiej Krysiuk. Dieser beschloss, nach der Trennung von Krzysztof Drabikowski im Jahr 2018, ebenfalls unter dem Namen Batushka Musik zu veröffentlichen. Bartłomiej Krysiuks Formation unterzeichnete im Lauf der Zeit zunächst einen Vertrag bei Metal Blade, später dann bei Napalm. Krzysztof Drabikowski lehnte diese Version der Band zu jeder Zeit ab und hält die Nutzung des Namens für nicht legitim.

Krzysztof Drabikowski siegt

Durch die Entscheidung des Gerichts besitzt Krzysztof Drabikowski nun sämtliche Rechte an der Band und dem Namen Batushka. Über seinen Facebook-Account hat der Gitarrist bereits ein ausführliches Statement veröffentlicht. In diesem erklärt der Band-Gründer den Ist-Zustand nach Gerichtsbeschluss vom 29. Mai. Bartłomiej Krysiuk hingegen darf den Namen ohne die Erlaubnis von Krzysztof Drabikowski nicht mehr für musikalische Tätigkeiten verwenden. Ebenso sind ihm Falschaussagen, er wäre der rechtmäßige Eigentümer des Namens Batushka, vollständig untersagt.

Gerichtsentscheidung enttäuscht

So leicht will sich Bartłomiej Krysiuk allerdings nicht geschlagen geben. Nach Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses äußerte sich der Sänger wie folgt: „Wir wollen euch darüber informieren, dass das Urteil noch nicht rechtsgültig ist. Die Entscheidung des Gerichts und die Länge der Verhandlungen, stimmen uns absolut unzufrieden! Wir werden in diesem Fall höchstwahrscheinlich Einspruch einlegen.

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Was unsere Enttäuschung zusätzlich verstärkt ist die Tatsache, dass unsere vorgelegten Beweise als unzureichend abgestempelt wurden“, fuhr der Sänger fort. „Die jetzige Situation ändert nichts an unseren Plänen zukünftiger Veröffentlichungen! Wir haben in einem gewissen Zeitrahmen die Möglichkeit, Gebrauch unseres Einspruches zu machen. Sollte dieser dennoch nichts an der finalen Entscheidung ändern, werden wir diese respektieren.“


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