Tanya Andersens Klage wurde am 14. März bei Gericht eingereicht und könnte weit reichende Folgen haben. Wenn das Gericht die Sammelklage gegen die Plattenfirmen, die RIAA, MediaSentry und das Vermittlungszentrum nämlich als begründet und zulässig anerkennt, müssen alle Beklagten die von den Klägern geforderten und verfahrensrelevanten Unterlagen offen legen.
Bisher hat die Musikindustrie dies immer vermeiden können.
Die Vorwürfe jedenfalls sind massiv. Ein Auszug: „Die vier größten Plattenfirmen der Welt haben sich illegal zusammengeschlossen, um ihr weitgehendes Monopol für die Verbreitung von Musik zu bewahren. Dabei gehen sie ohne Rücksicht auf Unschuldige vor. Tote wurden verklagt. Kinder wurden verklagt. Menschen ohne Computer wurden verklagt.“
Es wird von Drohungen, Zwangsmaßnahmen und Erpressungsversuchen gesprochen, von grundlosen, täuschenden Klagen und rechtswidrigem Zugriff auf Festplatten von zehntausenden Amerikanern.
Die Klägerin war war 2005 selber von den Major Labels und der RIAA wegen illegaler Verbreitung von über tausend Songs über das Internet verklagt worden. Es konnte allerdings nachgewiesen werden, dass die Klage grundlos war. Es kam zur Gegenklage, die Klage gegen die Mutter wurde zurückgezogen – doch die Anwaltskosten sollte die anscheinend Unschuldige trotzdem alleine tragen: zehntausende Dollar.
Ihre Anwaltskosten konnte Tanya Andersen schon erfolgreich wieder einklagen. Was mit der umfangreichen und Aufsehen erregenden neuen Sammelklage erreicht wird, bleibt abzuwarten.