Wir erinnern uns: Fans, die die Collector’s Edition von „DOOM Eternal“ bestellt haben, erhielten Mitte April den Soundtrack zum Spiel als Download. In wenigen Wochen soll der Soundtrack zu „DOOM Eternal“ übrigens auch auf den gängigen Plattformen zum Kauf angeboten werden. Viele Spieler zeigten sich über die Dreingabe allerdings enttäuscht, da der Soundtrack sehr schlecht abgemischt sein soll. Alle Instrumente und Spuren wurden auf das gleiche Level angehoben, wodurch jegliche Dynamik und Nuancen verloren gehen. Ein Problem, das übrigens auch DEATH MAGNETIC von Metallica plagt.
Als Komponist Mick Gordon auf Twitter darauf angesprochen wurde, lautete seine Antwort, dass er nur eine Handvoll Songs gemixt hat und so einen Mix auch nie abgeben würde. Er hat sich nicht nur von dem veröffentlichten Soundtrack distanziert, sondern auch geschrieben, dass er es bezweifelt, jemals wieder mit id Software zusammenarbeiten zu wollen. Was bisher geschah, könnt ihr hier ausführlich nachlesen.
🛒 DOOM Eternal jetzt bei Amazon.de bestellenMarty Stratton von id Software schildert seine Sicht der Dinge
Nach dem Vorfall war es nur eine Frage der Zeit, bis sich die Gegenseite zu Wort melden würde und genau das ist jetzt passiert. Marty Stratton, ausführender Produzent von „DOOM Eternal“, hat sich in einem offenen Brief auf Reddit zu Wort gemeldet und seine Sicht der Dinge geschildert:
Nachdem Mick Gordon für die Arbeit am Soundtrack um Aufschub bat, hat id Software als Backup-Lösung Chad Mossholder, Lead Audio Designer bei id Software, damit beauftragt, aus dem bereits existierenden Material einen Soundtrack anzufertigen, nur für den Fall der Fälle, dass Mick nicht rechtzeitig abliefern könne. Die Intention soll es aber von Anfang an gewesen sein, den kompletten und von Mick Gordon abgemischten Soundtrack zu veröffentlichen, so wie auch damals bei „DOOM“ im Jahr 2016. Das Problem war allerdings, dass der Soundtrack allen Besitzern der Collector’s Edition schon im Vorfeld versprochen wurde und in manchen Ländern gibt es Verbraucherschutzgesetze, die ganz klar regeln, bis wann versprochene beziehungsweise angekündigte Inhalte verfügbar gemacht werden müssen, bevor man das Produkt vollständig erstatten lassen kann. Und dieses Risiko wollte und konnte man nicht eingehen.