Teilnahmebedingungen für das Online-Voting des Metal Hammer – With Full Force Bandcontests auf https://www.metal-hammer.de/wff-2018/
1 Allgemeines
(1) Veranstalter dieses Online-Votings sind Axel Springer Mediahouse Berlin GmbH, Mehringdamm 33, 10961 Berlin in Kooperation mit With Full Force Veranstaltungs GmbH, Schulstrasse 63, 09125 Chemnitz (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).
(2) Die Durchführung des Online-Votings erfolgt auf Grundlage dieser Teilnahmebedingungen. Die Organisation und Abwicklung wird vom Veranstalter und deren Beauftragten durchgeführt.
Alle Fragen, Beschwerden oder sonstigen Angelegenheiten sind explizit an den Veranstalter zu richten. Die bereitgestellten Informationen werden lediglich für die Durchführung des Online-Votings verwendet.
2 Teilnahmeberechtigung
(1) Am Online-Voting dürfen nur natürliche Personen teilnehmen. Automatisierte Eintragungen werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter von Veranstalter dürfen nicht am Online-Voting teilnehmen.
(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf automatisierte Eintragungen den Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Ebenso behält sich Veranstalter das Recht vor Teilnehmer von dem Online-Voting auszuschließen, bei denen der Verdacht auf Manipulation der Voting-Ergebnisse vorliegt und/oder der Einsatz von automatisierten Voting-Scrpiten, Bots, Anwendungen oder ähnlichem vermutet wird.
3 Durchführung des Online-Votings
(1) Die Teilnahme am Online-Voting ist ausschließlich in der Zeit vom 01.05.2018 bis 22.05.2018 möglich.
(2) Um am Online-Voting teilzunehmen müssen benötigte Daten (Pflichtfelder) via Online-Formular eingereicht werden (= Bewerbungsphase). Hierfür sind folgende Daten zu übermitteln: Bandname, Email-Adresse, Bandfoto, Kurzbio, YouTube Live-Clip, Bewerbungs-Song (Soundcloud Link). Unvollständig eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
(3) Durch Abschicken des Bewerbungsformulars akzeptiert der Teilnehmer die hier beschriebenen Teilnahmebedingungen.
(4) Veranstalter sichtet die eingereichten Bewerbungen und wählt unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf Basis der Bewerbungsunterlagen für insgesamt drei Tage insgesmat bis zu zehn Bands/Künstler aus, die in einem öffentlichen Online-Voting zur Auswahl gestellt werden. Ausschlaggebende Grundlage für die Auswahl der zur Wahl gestellten Bands ist unter anderem der eingereichte YouTube Live-Clip, sowie der eingereichte Soundcloud-Link. Insgesamt sind vier Gewinnerplätze zu besetzen. Veranstalter behält sich vor Bewerbungen auszuschließen, die unvollständig eingereicht wurden, inhaltlich bedenklich in Form textlicher Inhalte, optischer Darstellung und Visualisierung sind und derartige (fremdenfeindliche, diskriminierende, rassistische, faschistische, verfassungswidrige und dergleichen) Botschaften verbreiten, sowie stilistisch unpassend sind. Die Auswahl erfolgt geheim, nach dem vier Augen-Prinzip (Beteiligung und Kontrolle von zwei Instanzen – Personen/Prüfeinrichtungen) und unter Beachtung der geltenden Compliance-Regularien von Veranstalter.
(5) Im Anschluss startet die Voting-Phase. Hier werden für die drei Festival-Tage maximal zehn Bands zur öffentlichen Wahl gestellt. Grundlage für das Online-Voting ist der von den Bands eingereichte Soundcloud-Link, die Kurzbiographie, sowie das Bandfoto. Der YouTube Live-Clip dient während der Bewerbungsphase als Grundlage für die Auswahl von Veranstalter, welche Bands an der Voting-Phase teilnehmen.
(6) Jeder Teilnehmer verfügt pro Tag über eine Stimme, die abgegeben werden kann. Am Folgetag wird dem Teilnehmer eine neue Stimme zur Verfügung gestellt. Stimmen können über den Voting-Zeitraum nicht angesammelt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf unfaires Handeln, Stimmen ggf. von der Wertung auszuschließen.
(7) Das Voting endet am 22.05.2018 um 09:59:59 Uhr. Im Anschluss werden die Gewinner ermittelt und nach eingängiger Prüfung hinsichtlich sauberen Voting-Ergebnissen bekannt gegeben.
(8) Die vier Bands, die am Ende des Online-Votings die meisten Stimmen erhalten haben, gehen als Gewinner hervor. Die Gewinner erhalten einen Auftritt auf der METAL HAMMER STAGE im Zuge des With Full Force Festival. Der genaue Spieltag wird vom Veranstalter festgelegt. Die Gewinner haben keinen Einfluss und kein Mitbestimmungsrecht an welchem Tag ihr Auftritt stattfinden wird.
4 Störungen und Haftung
(1) Der Veranstalter behält sich vor, das Online-Voting jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe eine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Votings oder aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
(2) Der Veranstalter hat das Recht, Teilnehmer vom Voting auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Voting manipulieren bzw. die Teilnehmer versuchen gegen die Spielregeln zu verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmern, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Voting angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der eigenen Internetseite.
(4) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die vom Veranstalter selbst oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(5) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.
(6) Der Veranstalter ist nicht dazu verpflichtet einen Nachhol- oder Ersatztermin für die Gewinner zu stellen, sollte der Auftritt vor Ort auf Grund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden können.
5 Verantwortung für den Inhalt und Haftungsfreistellung
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Anmeldungen an den Veranstalter zu übersenden, die Urheber-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen oder gegen sonstige Gesetze verstoßen.
(2) Der Teilnehmer versichert gegenüber dem Veranstalter, dass die eingesendeten Daten keine Rechte Dritter verletzen oder in sonstiger Art und Weise gegen geltende Gesetze verstoßen.
(3) Im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Absätze 1 und 2 stellt der Teilnehmer den Veranstalter von allen Ansprüchen, gleich welcher Art, frei, die von Dritten wegen Rechtsverletzungen auf Grund der von dem Teilnehmer im Rahmen des Online-Votings eingesendeten Daten erhoben werden. Darüber hinaus ersetzt er dem Veranstalter jegliche Kosten einer Rechtsverteidigung. Dies gilt ausdrücklich und unbeschränkt auf Ansprüche aus Urheberrechts- oder Kennzeichenrechtsverletzungen, Wettbewerbsrechtsverstößen oder Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
6 Datenschutzhinweis
Die von den Teilnehmern eingegebenen Daten werden zur Bearbeitung und zur Abwicklung des Online-Votings genutzt. Details zu unseren Datenschutzbestimmungen finden sich unter: http://www.metal-hammer.de/datentschutz/
7 Schlussbestimmungen
(1) Das Online-Voting unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
(2) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.