Das von DEAG veranstaltete Festival Grüne Hölle am Nürburgring wird verlegt. das Open Air am alten Gelände des Rock am Ring-Festivals steigt nicht wie ursprünglich geplant vom 05.-07.06.2015, sondern bereits ein Wochenende eher.
Neuer Termin für die „Grüne Hölle“ ist der 29.-31.05.2014. Die DEAG und der Nürburgring hätten eine Entscheidung „im Interesse der Fans“ getroffen, heißt es.
Zum Streit mit dem von Marek Lieberberg veranstalteten Festival Rock am Ring in Mendig zum selben Termin heißt es in der Pressemitteilung: „Die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG hat in der jüngsten Vergangenheit durch ein Hin und Her zwischen Mönchengladbach und Mendig vor allem für Unsicherheit bei den Fans gesorgt.“
Außerdem erwartet die DEAG hingegen „einen erheblichen Rückstau und logistische Probleme bei der An- und Abreise“ rund um Rock am Ring.
Die Pressemeldung der DEAG gibt Marek Lieberberg Anlass für folgende Klarstellungen und Berichtigungen:
1. Die DEAG erweckt den falschen Eindruck, dass das Traditionsfestival am Nürburgring seit 29 Jahren allein vom Nürburgring und seinem Team durchgeführt werde. Dabei verschweigt die DEAG, dass Marek Lieberberg das Festival seinerzeit ins Leben gerufen und die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG das Festival in den letzten Jahrzehnten maßgeblich geprägt und erst zu dem gemacht hat, was es geworden ist: Ein Traditionsfestival.
2. Die DEAG suggeriert, dass die Durchführung des Festivals „Rock am Ring“ in Mendig im kommenden Jahr einer Genehmigung bedürfe und dass deren Erteilung fraglich sei. Das ist falsch!
Die Durchführung des Festivals „Rock am Ring“ in Mendig bedarf ebenso wenig einer Genehmigung, wie dies bei der Durchführung von „Rock am Ring“ am Nürburgring der Fall war. Darüber hinaus hat die Verbandsgemeindeverwaltung in Mendig ausdrücklich bestätigt, dass für die Durchführung des Festivals „Rock am Ring“ in Mendig weder eine bauaufsichtliche noch eine ordnungsbehördliche Genehmigung erforderlich ist und dass der Durchführung von „Rock am Ring“ keine Einwände entgegenstehen. Soweit öffentlich-rechtliche Anforderungen bei der Durchführung des Festivals zu beachten sind, werden diese in einem Auflagenbescheid geregelt. Gleiches gilt im Übrigen für die DEAG-Veranstaltung der „Grünen Hölle“ am Nürburgring. Zweifel an der Durchführung des Festivals „Rock am Ring“ in Mendig gibt es somit nicht.
3. Die DEAG behauptet, dass der Veranstaltungsort von Rock am Ring in Mendig nur über die A61 erreichbar sei, was angeblich erheblichen Rückstau und logistische Probleme bei der An- und Abreise verursache. Das ist falsch!
Tatsache ist vielmehr, dass der Flugplatz Mendig über die Autobahnen 48 und 61 problemlos zu erreichen ist. Lediglich 5 Minuten dauert normalerweise die Fahrt von den beiden Ausfahrten Mendig und Kruft zum Festivalgelände, in dessen Nähe auch der Mendiger Bahnhof liegt. Stundenlange Fußwege von Park- und Campingflächen zu den Bühnenbereichen entfallen in Mendig völlig. Ein Shuttleservice ist nicht erforderlich.
4. Zur Frage, ob der Werktitel „Rock am Ring“ zukünftig ohne Zustimmung der Nürburgring GmbH verwendet werden darf, hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem einstweiligen Verfügungsverfahren bereits Ende August entschieden, dass die Nürburgring GmbH keine Rechte an dem Titel hat. Das Gericht hat einem von der Nürburgring GmbH gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung insoweit eine klare Absage erteilt und festgestellt, dass die Rechte an dem Werktitel „Rock am Ring“ allein der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG zustehen.
Eine Überprüfung dieser Entscheidung des OLG Koblenz im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens wird nach Auffassung von Marek Lieberberg nicht zu einer anderen Entscheidung führen.